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AVR

Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.


Der AVR vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors - darunter 1.210 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK und WGZ-Bank - mit rund 170.000 Beschäftigten.

Aufgaben
Aufgabe des AVR ist die Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder auf tarif- und sozialpolitischem sowie arbeitsrechtlichem Gebiet.

Der AVR befasst sich mit dem Abschluss von Tarifverträgen und führt hierzu Verhandlungen mit den Gewerkschaften DBV, DHV und ver.di. Er vertritt seine Mitglieder gegenüber den Organen der Gesetzgebung, den Ministerien und Behörden sowie gegenüber sonstigen Institutionen auf Bundesebene und europäischer Ebene

Im Rahmen seiner Arbeit informiert er seine Mitglieder über neue Entwicklungen, Gesetze und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts und fördert sie durch Unterstützung in Grundsatzfragen. Die Personalarbeit in den Banken unterstützt der AVR durch Personalkennzahlen, die aus den regelmäßigen statistischen Auswertungen abgeleitet werden.

Geschichte
Im AVR wurden 1979 die beiden Arbeitgebereinrichtungen für die gewerblichen und die ländlichen Kreditgenossenschaften zusammengeführt. 1991 übernahm der Verband auch die Tarifzuständigkeit für die Genossenschaftsbanken in Ostdeutschland.

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
 www.bvr.de
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