BVR Logo Mitglieder-Login
bvrlogosmallmenu_mobilsearch
DruckansichtArtikel per E-Mail weiterempfehlenArtikel per E-Mail weiterempfehlenArtikel auf Xing teilen

Social-Datenschutz Dienste aktivieren
(Datenschutz)
Weitersagen
zurück zur Übersicht

11.02.2013

2013-02-11

AVR kritisiert Informationspolitik von ver.di als irreführend

Auslöser für die Auseinandersetzung war die Kündigung aller ver.di-Tarifverträge im November 2012 durch den AVR. Gegenstand der Kündigung war auch der ver.di-Manteltarifvertrag. 

"Zwischen den AVR und ver.di schwelt seit Jahren ein Konflikt. Der letzte Gehaltstarifabschluss mit ver.di liegt jetzt neun Jahre zurück. Seither hat es im ver.di-Manteltarifvertrag keine Aktualisierungen mehr gegeben. Ein solcher Stillstand liegt auch nicht im Interesse der Mitarbeiter", betont Annette Kaiser, Geschäftsführerin des AVR.

Wenn ver.di den Eindruck erwecke, durch die Kündigung der ver.di -Tarifverträge würde der tarifliche Schutz der Mitarbeiter entfallen oder sich deutlich verschlechtern, sei dies falsch, stellt der AVR klar. Denn die Tarifverträge mit den Gewerkschaften DBV und DHV seien von der Kündigung der ver.di-Tarifverträge nicht betroffen. "Damit sind die Mitarbeiter auf einem Niveau abgesichert, das deutlich über dem Niveau der ver.di-Tarifverträge liegt. Neben Gehaltssteigerungen um 16 Prozent wurden weitere Verbesserungen eingeführt. Dazu zählen unter anderem ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Nutzung der Vorsorgeuntersuchungen der Krankenversicherungen, eine Verlängerung der Kündigungsfrist bei Mitarbeitern mit 20-jähriger Betriebszugehörigkeit und eine Verdienstsicherung im Falle der tariflichen Abstufung, die sich auf 70 Prozent der Belegschaft erstreckt – statt bisher auf 20 Prozent", fasst Kaiser weitere Vorteile zusammen. Das gegenüber den veralteten ver.di-Tarifverträgen höhere Vergütungsniveau der DBV- und DHV-Tarifverträge habe das Arbeitsgericht Münster im Rahmen eines Musterprozesses ausdrücklich bestätigt.

"Ver.di suggeriert den Mitarbeitern dagegen, die Tarifgehälter seien in Gefahr und nur ein Beitritt zu ver.di könne dies abwenden", so Kaiser weiter. Der AVR sieht darin eine gezielte Irreführung der Mitarbeiter. ver.di könne für seine Mitglieder nur die tariflichen Regelungen und Gehälter sichern, die sie selbst vereinbart habe. Und diese sind niedriger als im aktuellen Tarifwerk mit DBV und DHV.

Auch die Behauptung von ver.di, die tariflichen Arbeitsbedingungen bei den Genossenschaftsbanken würden zukünftig auf das niedrigere gesetzliche Niveau zurückgeführt werden, sei aus der Luft gegriffen. "Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen im Wettbewerb mit anderen Bankarbeitgebern und Branchen um Fachkräfte und haben deshalb ein hohes Eigeninteresse an attraktiven Arbeitsbedingungen", erläutert Kaiser.

Der AVR vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter 1.100 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK und die WGZ BANK – mit rund 166.000 Beschäftigten.

Verhandlungsführer ist Bankdirektor Axel Lekies,
Vorstandsmitglied der Volksbank Herrenberg-Rottenburg.


AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

Möchten Sie regelmäßig informiert werden?

Bitte wählen Sie das Thema aus, für dass Sie sich interessieren

AVR-Pressemitteilungen
Name*
Vorname*
Redaktion / Unternehmen*
Straße*
E-Mail*
PLZ*
Ort*
Telefon*
Bitte klicken Sie auf das Zahlenfeld um andere Zahlen zu erhalten.
Klicken Sie auf das Bild, um ein neues zu erzeugen.
Bitte die Zahlen eingeben
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter Bestellen