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31.10.2012

2012-10-31

Tarifabschluss für Genossenschaftsbanken in dritter Verhandlungsrunde erzielt

„Mit diesem Gehaltsabschluss ist uns ein Balanceakt gelungen. Wir beteiligen unsere Mitarbeiter an den guten Ergebnissen der Vergangenheit. Mit Blick auf die für die gesamte Kreditwirtschaft bestehenden Unwägbarkeiten haben wir vertretbare Gehaltssteigerungen vereinbart“, fasst Axel Lekies, Verhandlungsführer des AVR, das Ergebnis zusammen.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einer wachsenden Bedeutung des Gesundheitsschutzes wurde ein „Präventionstag“ vereinbart. Zukünftig besteht für Mitarbeiter einer Genossenschaftsbank ein Freistellungsanspruch von einem halben Tag pro Jahr für Vorsorgeuntersuchungen. „Die demografische Entwicklung rückt das Thema Gesundheit auf betrieblicher Ebene in den Fokus. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken wenden dem Thema Gesundheitsvorsorge für ihre Mitarbeiter große Aufmerksamkeit zu“, erläutert Lekies die neuen Regelungen. 

Zur Stärkung des Grundsatzes „Ausbildung vor Übernahme“ starten die Parteien im Rahmen der Ausbildungserklärung ein Vermittlungsportal. Diese Plattform unterstützt Berufseinsteiger, die von ihrer ausbildenden Bank nicht übernommen werden können, bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Die Tarifpartner einigten sich mit dem Abschluss auf eine Weiterentwicklung der variablen Vergütung. Zukünftig gelten für alle Mitarbeiter einheitliche Rahmenbedingungen. Die Obergrenze für eine mögliche variable Vergütung beträgt künftig für die Mitarbeiter der ersten sechs Tarifgruppen 8 Prozent, für die Mitarbeiter der oberen drei Tarifgruppen 10 Prozent. Dies gilt unabhängig davon, ob im Unternehmen Ziele für die Gesamtbank oder für Mitarbeiter vereinbart werden.

In einer Erklärung zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz formulieren die Tarifparteien ihre gemeinsame Sicht auf die neuen Regelungen, die unter anderem eine Regis-trierung der Anlageberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich machen. Sie legen hierbei besonderes Augenmerk auf den vertrauensvollen Umgang zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und die Anhörungs- und Informationsrechte der Arbeitnehmer. „Die Tarifparteien wirken mit dieser Erklärung der spürbaren Verunsicherung unserer Mitarbeiter entgegen“, beschreibt Lekies die Zielrichtung der Erklärung. Beide Seiten verabredeten, die Auswirkungen der Neuregelungen im Blick zu behalten und zum Gegenstand eines Erfahrungsaustausches machen.

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde ebenso wie der Langzeitkontentarifvertrag verlängert.

Der AVR vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter 1.120 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK und die WGZ BANK – mit rund 166.000 Beschäftigten.

Verhandlungsführer ist Bankdirektor Axel Lekies,
Vorstandsmitglied der Volksbank Herrenberg-Rottenburg.


AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

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