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19.08.2013

2013-08-19

AVR begrüßt die Bestätigung der Tarifanwendung durch das Landesarbeitsgericht Hamm

Bedeutsam ist die Entscheidung vor allem für die Betriebsräte der genossenschaftlichen Bankengruppe. Denn diese haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz die vom Arbeitgeber vorgenommene tarifliche Eingruppierung zu überprüfen und bewerten. ver.di hatte den Betriebsräten empfohlen, die Zustimmung zur Eingruppierung auf Basis der aktuellen Tarifverträge mit DBV und DHV zu verweigern. Das Gericht ersetzte nun die verweigerte Zustimmung des am Verfahren beteiligten Betriebsrats.

Der Verband kritisiert den Versuch ver.dis, ihrer überalterten tariflichen Vergütungsordnung über betriebliche Mitbestimmung auf Einzelbankebene Geltung zu verschaffen.

"Es ist Aufgabe der Tarifparteien, die Vergütungsordnung im Wege der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen fortzuentwickeln und die Tarifgehälter angemessen zu erhöhen. Beiden Aufgaben hat sich ver.di gegenüber der genossenschaftlichen FinanzGruppe nun seit Jahren nicht mehr gestellt", kommentiert Annette Kaiser, Geschäftsführerin des AVR. Die Gewerkschaft ver.di hat sich seit dem Jahr 2004 nicht mehr an der Erhöhung der Tarifentgelte beteiligt.

Der Verband sieht die rechtliche Auseinandersetzung allerdings nur als eine Facette der tarifpolitischen Gesamtthematik und misst den tarifpolitischen Grundsatzfragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, eine wesentlich höhere Bedeutung zu.

Tarifpolitisch geht es dem AVR darum, die mittelständischen Bankenarbeitgeber, die in allen Regionen Deutschlands einen anerkannt hohen Beitrag zur Beschäftigung und Ausbildung leisten, durch einen zeitgemäßen guten Tarifstandard in ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen. Dies kann nach Auffassung des Verbandes nicht gelingen, wenn ver.di gegenüber den Arbeitgebern darauf beharrt, die zu vereinbarenden Gehaltszuwächse auf dreißig Jahre alte Tarifstrukturen zu leisten.

„Diese langjährige Blockade von ver.di kann auch nicht über die Beteiligung von Betriebsräten in einzelnen Banken gelöst werden“, argumentiert Kaiser. "Denn dadurch werden regelungsbedürftige Fragen der Marktanpassung und sonstiger Veränderungsbedarfe nur auf die betriebliche Ebene verschoben. Ein bundesweit einheitlicher Tarifstandard, der regelmäßig auch das Anliegen der Arbeitnehmerseite ist, wird so aufs Spiel gesetzt".

Vor diesem Hintergrund wird die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts seitens des AVR auch als Stärkung des Flächentarifvertrages bewertet.

Der AVR vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter 1.100 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK und die WGZ BANK – mit rund 166.000 Beschäftigten.

Verhandlungsführer ist Bankdirektor Axel Lekies,
Vorstandsmitglied der Volksbank Herrenberg-Rottenburg.


AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

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