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24.08.2016

2016-08-24

BAG-Beschluss bestätigt Vorrang des Tarifvertrages vor betrieblicher Mitbestimmung

Hintergrund des Prozesses ist die langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) und der Gewerkschaft ver.di über die Fortentwicklung und Anwendung des Flächentarifes. Der Flächentarifvertrag, der bundesweit in der genossenschaftlichen Bankengruppe für 97 Prozent der Bankangestellten gilt, wurde in den letzten zehn Jahren ohne Beteiligung von ver.di mit den Gewerkschaften DBV – Deutscher Bankangestellten-Verband und DHV – Die Berufsgewerkschaft weiterentwickelt. 

 

Die Gewerkschaft ver.di hatte den Betriebsräten geraten, sich für die Anwendung der ver.di-Tarifverträge betrieblich einzusetzen und diese gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Von bundesweit rund 600 Betriebsräten haben vier Betriebsräte den Gerichtsweg eingeschlagen.

 

In dem nun vom BAG entschiedenen Fall hatte ein Betriebsrat aus Baden-Württemberg die arbeitgeberseitige Anwendung des aktuellen Tarifwerkes der Gewerkschaften DBV und DHV auf dem Weg der Mitbestimmung von seiner Zustimmung abhängig gemacht. Ziel des Betriebsrats war es, bei der Eingruppierung von Mitarbeitern die nur noch nachwirkenden ver.di-Tarifverträge aus dem Jahr 2004 anzuwenden.

 

"Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts stellt klar, dass das nachwirkende Tarifwerk der Gewerkschaft ver.di in den Mitgliedsbanken keine betriebliche Mitbestimmung hinsichtlich der Anwendbarkeit der aktuellen tariflichen Vergütungsordnung auslöst", kommentiert Annette Kaiser, Geschäftsführerin des AVR, den Beschluss des BAG. "Die Entscheidung stärkt die Funktion von Flächentarifverträgen, die darauf gerichtet sind, die betriebliche Ebene durch einen tariflichen Standard zu entlasten."

 

Der AVR vertritt die tarifpolitischen Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter über 1.000 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK – mit rund 165.000 Beschäftigten.

 

Hintergrundinformation zum Tarifkonflikt:
Siehe Pressemitteilungen vom 05.11.2013, 28.11.2012, 13.05.2010, 11.05.2010 und 04.06.2008


AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
AVR - Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

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